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Die Hypnose hat nicht gewirkt ...

Es gilt der Spruch: Hypnose wirkt meist und bei den Meisten, aber nicht immer und nicht bei jedem. Und selbst, wenn das gewünschte Ziel nicht vollständig erreicht wird, sind meist Verbesserungen in vielen Bereichen spür- und erlebbar. Aus diesem Grund zählt die Hypnose deshalb zu einem der meistgenutzten Verfahren in modernen Therapie- und Coachingpraxen. Hypnose ist sicher, effektiv und nachhaltig: Nicht umsonst wird sie von unzähligen, ehemaligen Klienten leidenschaftlich weiterempfohlen.

Wenn der Erfolg dennoch ausbleibt ...

Sie sind mit dem gewünschten Resultat nicht vollumfänglich zufrieden? Ein guter, erster Schritt ist es dann, Ihren Hypnotiseur zu kontaktieren. Oftmals lassen sich bereits im ersten Dialog neue Lösungansätze erarbeiten oder mögliche Blockaden, die dem Veränderungswunsch noch im Wege stehen, aufdecken. Selbstverständlich können Sie sich im Fall der Fälle auch jederzeit an unseren Fachverband wenden, sofern Ihr Hypnotiseur Mitglied bei uns ist.

Manchmal taucht auch die Frage auf, ob ein Honorar zurückerstattet werden muss, wenn der Erfolg nicht ausreichend schnell oder umfänglich eintritt. Gerade bei der Raucherentwöhnung denkt man sich schnell: Warum bezahle ich ein Honorar, wenn ich immer noch rauche - oder irgendwann wieder damit angefangen habe? Um diese Frage zu klären, sind einige Punkte zu betrachten:

Vertragliche Vereinbarungen: Ein wichtiger Faktor ist, ob zwischen dem Hypnotiseur und dem Klienten eine vertragliche Vereinbarung besteht, die eine Geld-zurück-Garantie oder ähnliche Bedingungen beinhaltet. Wenn eine solche Vereinbarung existiert und die Bedingungen klar definiert sind, könnte der Klient unter bestimmten Umständen sein Geld zurückfordern. Als Fachverband raten wir unseren Mitgliedern allerdings von "Geld-zurück-Garantien" ab, da diese praktisch kaum sinnvoll umsetzbar sind und zudem in vielen Fällen unprofessionell als Köderangebot genutzt werden.

Gewährleistung und Haftung: In einigen Rechtsordnungen gibt es allgemeine Regelungen zur Gewährleistung und Haftung bei Dienstleistungen. Wenn die erbrachte Leistung als mangelhaft eingestuft werden kann, könnte der Klient Anspruch auf Rückerstattung oder Schadensersatz haben. Allerdings ist dies bei Dienstleistungen wie der Hypnose, bei denen der Erfolg sehr individuell und von vielen Faktoren abhängig ist, rechtlich komplex.

Erfolgsgarantien: Hypnose ist eine Therapieform, bei der der Erfolg nicht garantiert werden kann, da er stark von der individuellen Reaktionsfähigkeit und Mitarbeit des Klienten abhängt. Daher ist es unwahrscheinlich, dass seriöse Hypnotiseure eine vollständige Erfolgsgarantie bieten.

Diese Fälle sind also ganz klar geregelt - sowohl juristisch, als auch berufsethisch. Ein Hypnotiseur erhält sein Honorar für die erbrachte Dienstleistung - also für seine Arbeit und den damit verbundenen Zeitaufwand. Ähnlich wie bei Ärzten, anderen Therapeuten oder Coaches, Anwälten etc., ist das Honorar nicht an den subjektiv oder objektiv eintretenden Erfolg gekoppelt. Auch zur berufsprofessionellen Eigensicherung raten wir unseren Mitgliedern aus diesem Grund von Teil- oder Vollrückerstattungen ganz dringend ab: Bei nicht umfänglich eingetretenem Erfolg kann ein Dialog oftmals zielführend sein, gelegentlich sind auch (regulär berechnete) weitere Sitzungen hilfreich; eine Rückerstattung erfolgt jedoch in keinem Fall.

In den vergangenen Jahren hat das Phänomen der Bewetungserpressung in vielen Branchen Überhand genommen: "Geld zurück, oder ich bewerte schlecht". Bewertungen sollen die Qualität einer Dienstleistung widerspiegeln, und potenziellen Klienten als Entscheidungsgrundlage dienen. Die Androhung oder Veröffentlichung negativer Bewertungen als Mittel zur Erpressung kann hingegen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Abhängig von der Rechtsprechung des jeweiligen Landes kann dies als unlauterer Wettbewerb, Verleumdung oder Erpressung gewertet werden. 

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