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Titelschutz für den Begriff Hypnotherapeut?

Im Dezember 2013 hat ein deutscher Hypnoseverband auf seiner Webseite verlautbaren lassen, dass der Begriff Hypnotherapeut angeblich geschützt sei. Der genaue Wortlaut:

"Nach mehrjährigen Bemühungen auf Initiative der DGH ergeben die neuesten Recherchen des Justiziars der Bundespsychotherapeutenkammer, RA Dr. Martin Stellpflug, dass der Titel „Hypnotherapeut“ geschützt ist. Damit ist gewährleistet, dass „Hypnotherapeuten“, die diese Bezeichnung führen, über die Approbation als Arzt, Psychologischer Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut verfügen und eine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde haben."

Als Quelle für diesen angeblichen Schutz werden die "neuesten Recherchen des Justiziars der Bundespsychotherapeutenkammer" angegeben. Inwieweit dieser Schutz also tatsächlich besteht, bedarf einer weiteren Abklärung.

Ungeachtet dessen hat die Geschäftsführung des Verbands schon Wochen vor Bekanntgabe auf der eigenen Webseite in einem internen Schreiben zur Satzungsänderung aufgerufen, um eine rechtliche Grundlage für Abmahnung zu haben. Wortlaut hierzu: "Damit in Zukunft auch selber aktivlegitimiert Abmahnungen gegen „selbsternannte“ Hypnotherapeuten, die über keine entsprechenden Voraussetzungen und Weiterbildungen verfügen, vornehmen kann (sic.), ist allerdings eine Satzungsänderung notwendig."

Stellungnahme Deutscher Verband für Hypnose e.V. (DVH)

Uns ist aktuell keine rechtliche Grundlage für diesen angeblichen Schutz bekannt, jedoch werden wir - auch in Kooperation mit anderen Vereinen und Verbänden - auf eine baldige Klärung der Sachlage drängen. 

Seit Gründung im Jahr 2008 vertreten wir als Verband sowieso die Auffassung, dass der Begriff Hypnotherapeut  ausschließlich von Hypnotiseuren mit Heilzulassung und einer Mindestausbildung von einem halben Jahr und 16 Präsenztagen zu verwenden ist. Kollegen, die über keine Heilzulassung verfügen, raten wir - ungeachtet der konkreten rechtlichen Situation - davon ab, die Begriffe Hypnotherapie und / oder Hypnotherapeut im Zusammenhang mit ihrer Arbeit zu verwenden. 

Der Deutsche Verband für Hypnose e.V. (DVH) ist einer der größten deutschen Fachverbände für Hypnose und Hypnotherapie mit Sitz in München. Er ist unter der Registernummer 201737 seit 2008 im Vereinsregister eingetragen und wird vertreten durch seinen jeweiligen Vorstand (derzeit bestehend aus Olf Stoiber (1. Vorsitzender), Reinhold Saldow (2. Vorsitzender), Sidonie Carstensen, Klaus Benz). 

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