Gebührennachweis für die Mitgliedschaft im Deutschen Verband für Hypnose e.V. (DVH)
Der Deutsche Verband für Hypnose e.V. (DVH) ist ein Berufsverband für professionelle Hypnotiseure. Eine Mitgliedschaft im DVH dient der beruflichen Interessenvertretung. Mitgliedsbeiträge zu Berufsverbänden können in Deutschland in aller Regel als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.
Die Begleichung der Mitgliedschaftsgebühr erfolgt generell per SEPA-Lastschrifteinzug von Ihrem Bankkonto. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann die Gebühr auch anderweitig, wie z.B. per Überweisung, beglichen werden.
Die Mitgliedschaftsgebühren seit dem 1.1.2009 betragen:
Mitgliedschaft im Deutschen Verband für Hypnose e.V. (DVH) - 84,- € pro Jahr
In aller Regel werden die Mitgliedschaftsgebühren zu Jahresbeginn eingezogen. Im Falle eines Verbandseintritts im laufenden Jahr wird für das Jahr des Eintritts die Gebühr anteilig nach Monaten berechnet (84,- € / 12 * Anzahl der verbleibenden Monate bis Jahresende, also beispielsweise 42,- € für das erste halbe Jahr oder bei einem Eintritt im November für zwei Monate - 14,- €), so dass ab dem neuen Jahr dann die volle Mitgliedschaftsgebühr von 84,- € zum Jahresbeginn fällig wird.
Empfänger der Mitgliedschaftsgebühr
Deutscher Verband für Hypnose e.V.
Berufs- und Fachverband für professionell angewandte Hypnose
Arndtstraße 12
D-80469 München
Telefon: 089-444 569 44
Fax: 089-431 828 12
Email: info@hypnose-fachverband.de
Der Deutsche Verband für Hypnose e.V. ist eingetragen im Vereinsregister beim Amtsgericht München unter der Registernummer 201737.
Dort kann die aktuelle Gebührentabelle für Mitgliedschaften auch tagesaktuell Online eingesehen werden.