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Corona / Covid19 Informationen

Corona und Hypnose

Der SARS-CoV-2 Virus hat unser aller Leben seit Anfang 2020 drastisch verändert. Wenngleich so gut wie alle Lebensbereiche davon betroffen sind, ergeben sich für Hypnose-Experten natürlich spezielle Fragestellungen:

  • Was darf ich anbieten?
  • Was ist verboten?
  • Welche besonderen Maßnahmen gilt es zu ergreifen?
  • Wie halte ich mich auf dem Laufenden bezüglich der jeweils geltenden Verordnungen und Maßnahmen?

Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen Tipps und Hinweise zur Verfügung stellen, um auch in diesen herausfordernden Zeiten möglichst sicher und verantwortungsvoll arbeiten zu können - zum Wohle Ihrer Klienten, aber auch zu Ihrem eigenen Wohl.

Diese Punkte müssen Sie für Ihre Praxis für Hypnose beachten

Die folgenden Punkte geben Ihnen eine erste Orientierung, worauf Sie achten sollten, um rechtssicher arbeiten zu können:

  • Orientiere ich mich an den aktuellen Maßnahmen und Verordnungen?
    Diese werden zuweilen nahezu tagesaktuell geändert. Dementsprechend sollten Sie möglichst regelmäßig die für Sie gültigen Regeln und Verordnungen prüfen.

  • Welche Maßnahmen und Verordnungen gelten für meinen Standort?
    In den meisten Fällen sollten die jeweiligen Landesverordnungen für Sie entscheidend sein. Jedoch können weitere Maßnahmen auf Regionalebene, Bezirksebene (wie z.B. in Berlin) oder auch Bundesebene gültig sein.

  • Welche Maßnahmen und Verordnungen gelten für meine Tätigkeit?
    Hier ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen der regulären Dienstleistung mit Publikumsverkehr (Coaching und Beratung), Hypnotherapie (bei entsprechender Erforderlichkeit einer therapeutischen Leistung) und Kursen / Ausbildungen zu unterscheiden.

  • Welche Maßnahmen und Verordnungen gelten für meine Klienten?
    Gerade in Hinblick auf Ausgangssperren bzw. -einschränkungen: Dürfen Ihre Klienten Ihre Praxis überhaupt besuchen?

  • Welche Maßnahmen und Verordnungen gelten hinsichtlich der Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen?
    Mund-Nasenbedeckungs-Pflicht, Desinfektion, Lüften, Maximalanzahl an Personen und Co.

  • Führe ich eine ordentliche Dokumentation durch?
    In aller Regel sind Sie verpflichtet, eine Dokumentation Ihrer individuell ergriffenen Maßnahmen, als auch eine Dokumentation zur Kontaktnachverfolgung zu führen.

Die einzelnen Punkte werden folgt - inklusive Links zu den jeweiligen Corona-Seiten der Bundesländer - erläutert. 

Regional, bundesweit, landesweit oder nach Bezirk? Welche Vorgaben gelten überhaupt für mich?

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Corona

Der Deutsche Verband für Hypnose e.V. (DVH) ist einer der größten deutschen Fachverbände für Hypnose und Hypnotherapie mit Sitz in München. Er ist unter der Registernummer 201737 seit 2008 im Vereinsregister eingetragen und wird vertreten durch seinen jeweiligen Vorstand (derzeit bestehend aus Olf Stoiber (1. Vorsitzender), Reinhold Saldow (2. Vorsitzender), Sidonie Carstensen, Klaus Benz). 

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