Der Beirat für Qualitätssicherung: Prüf- und Schlichtungsstelle
Die Ausübung von Hypnose unterliegt in Deutschland keinerlei gesetzlichen Vorschriften. Jedermann darf Hypnose ausüben, eine Ausbildung hierfür ist nicht zwingend nötig. Und: Jede Privatperson kann ein eigenes Institut, eine Praxis, eine Ausbildungsstätte oder auch Akademie führen.
Manchmal kommt es jedoch zu Konflikten: Man ist mit der Behandlung unzufrieden, oder es ergeben sich im Coaching-, Therapie- oder Kursverlauf sonstige Unstimmigkeiten. Im Zweifelsfall sind Klienten oder auch Teilnehmer dann allerdings völlig auf sich alleine gestellt: Ein freiberuflich tätiger Hypnotiseur ist in aller Regel keiner offiziellen Stelle gegenüber Rechenschaft schuldig (mit Ausnahme der Heilberufe, die zumindest teilweise über die Gesundheitsämter und auch Kammern reguliert werden).
Somit kann Hypnose schnell zum Risikospiel werden - schlimmstenfalls auf Kosten der eigenen Gesundheit.
Sicherheit durch Hypnose bei DVH-Mitgliedern.
Der Deutsche Verband für Hypnose e.V. (DVH) ist einer der führenden Fachverbände für Hypnose in Deutschland. Unsere Mitglieder verpflichten sich zur Einhaltung unseres Ethik-Kodex. Dieser gebietet einen seriösen, effizienten und respektvollen Einsatz von Hypnose, die verbindliche Einhaltung einer Schweigepflicht, die kontinuierliche Fort- und Weiterbildung, sowie ein verlässliches, ehrliches Auftreten am Markt.
Unsere Mitglieder sind angehalten, ...
- nur die Behandlungen durchzuführen, zu denen sie juristisch sowie fachlich befugt sind
- im Zweifelsfall sofort supervisorische Unterstützung in Anspruchzu nehmen
- keine unseriösen Therapie-, Leistungs- oder Werbeversprechen abzugeben
- ehrliche Angaben über die eigenen Qualifikationen und den eigenen Werdegang zu machen
- nicht mit Geld-zurück- oder Erfolgsgarantien auf Kundefang zu gehen
- einen ethisch einwandfreien Umgang mit ihren Klienten zu pflegen - vom Erstkkontakt bis hin zur Verabschiedung
Die Einhaltung des Ethikkodex ist verbindlicher Bestandteil einer Mitgliedschaft.
Die Schlichtungsstelle des DVH.
Im Zweifels- oder Konfliktfall können Sie sich vertrauensvoll an die Schlichtungsstelle des Deutschen Verbands für Hypnose e.V. (DVH) wenden. Diese hört sich in Ruhe an, welche Beschwerden oder Fragen Sie vorzubringen haben. In manchen Fällen lassen sich Konflikte auf dem "kurzen" Dienstweg lösen. In allen anderen Fällen wird der Beirat für Qualitätssicherung (also unsere Schlichtungsstelle) versuchen, eine rasche und zufriedenstellende Lösung in die Wege zu leiten.
Der Beirat für Qualitätssicherung ist Ihre richtige Anlaufstelle, wenn ...
- Ihnen falsche / unzutreffende Heilungsversprechen gemacht wurden (z.B. "garantierte Heilung Ihrer Angst in einer Sitzung")
- mit irreführender Werbung gearbeitet wurde
- eine Kompetenzüberschreitung vermutet wird
- der Hypnotiseur / die Hypnotiseurin ein unseriöses Auftreten und/oder Vorgehen an den Tag legt
- mit falschen oder irreführenden Angaben über die eigene Qualifikation / Werdegang etc. gearbeitet wird (z.B. "30 Jahre Berufserfahrung", wenn Hypnose aber erst seit fünf Jahren angeboten wird, oder "XYZ Ausbildungen" - wenn diese gar nicht absolviert worden)
- Sie das Gefühl haben, die Sitzung/-en, Kurse oder sonstigen Angebote sind ethisch oder fachlich nicht korrekt abgelaufen
- ein Verstoß gegen den Ethikkodex des DVH e.V. vorliegt
Der Beirat ist nicht die richtige Anlaufstelle, wenn Sie z.B. eine Sitzung für Raucherentwöhnung gemacht haben und das Ergebnis nicht wie gewünscht eingetreten ist. Wie bei allen Coachingverfahren und Psychotherapien, so kann auch für Hypnose keine Erfolgsgarantie gegeben werden.
Ablauf einer Schlichtung.
Eine außergerichtliche Schlichtung beginnt mit Ihrer Anfrage. Diese wird dann an den Präsidenten des Qualitätsbeirates weitergerreicht. Dies ist kommissarisch der 1. Verbandsvorsitzende Olf Stoiber, bis bei der nächsten Jahreshauptversammlung ein neuer Präsident des Qualitätsbereites gewählt wird.
Der Präsident des Qualitätsbeirates wird nach einer ersten Fallbesichtigung dann ein Schlichtungskomitee einberufen, das aus insgesamt vier Personen besteht: Dem Präsidenten des Qualitätsbeirats, einem (weiteren) Vorstandsmitglied, sowie zwei weiteren Mitgliedern des Deutschen Verbands für Hypnose e.V. (DVH), die zu dem im Rahmen der Schlichtung betroffenen Hypnotiseurs / Hypnotiseurin möglichst keinen direkten Bezug haben.
Das Schlichtungskomitee wird Ihre Anfrage gründlich, seriös und ernsthaft bearbeiten. Je nach Fall werden beide Seiten gehört. Oftmals lässt sich so eine gütliche Einigung erzielen. Falls das vom Schlichtungsverfahren betroffene Mitglied jedoch nachweislich gravierend gegen die Richtlinien des Deutschen Verbands für Hypnose e.V. (DVH) verstoßen hat, kann das Komitee entsprechende Maßnahmen in die Wege leiten - bis hin zum Ausschluss des Mitglieds aus dem Verband (was in Absprache mit der Vorstandsschaft ohne Verzögerung sofort durchgeführt werden kann).
Kontakt zur Schlichtungsstelle
Sie hatten einen Termin bei einem Mitglied des Deutschen Verbands für Hypnose e.V. und haben das Gefühl, dass der Hypnotiseur Sie nicht den strengen Richtlinien des DVH e.V. entsprechend behandelt hat? Dann ist der Beirat für Qualitätssicherung des DVH e.V. Ihre erste Anlaufsstelle. Sie erreichen uns:
Per Telefon vorab unter der 089-444 569 44 (Verbandsleitung). Und dann zwingend schriftlich über eine der folgenden drei Möglichkeiten:
- per eMail an info@hypnose-fachverband.de
- per Briefpost an Deutscher Verband für Hypnose e.V. (DVH), Arndtstraße 12, D-80469 München
- per Fax an 089-43 18 28 12
Form der Beschwerde
Ihre Beschwerde sollte folgende Punkte umfassen: Name des betroffenen Mitglieds (gegebenenfalls auch Anschrift, Telefon, Webseite, Mitgliedschaftsnummer falls bekannt), möglichst präzise Beschreibung der vermuteten Verstöße / Beschwerdegrund, fallweise auch Dokumentation (z.B. Screenshots, Protokolle, etc.), und welches Verhältnis Sie zu dem betroffenen Mitglied haben bzw. inwiefern Sie von dem Verstoß selbst betroffen sind.